„Nein ohne jedes Ja zur atomaren Abschreckung“

Am 22. Januar 2021 trat der UN-Vertrag über das Verbot von Kernwaffen (AVV) in Kraft. Der Art.1. verbietet umfassend über die Herstellung, den Erwerb, die Lagerung und die direkte oder indirekte Verfügungsgewalt hinaus ausdrücklich auch die Drohung mit und den Einsatz von Atomwaffen. Das von Christen, Christinnen und Kirchen friedenstheologisch, friedensethisch und friedenspolitisch begründete „Nein ohne jedes Ja“ zur atomaren Abschreckung ist nunmehr auch politisch unmittelbar anschlussfähig und ist geltendes Völkerrecht.

Auf diesen Weckruf hin sind zunächst 60 Christinnen und Christen, die sich seit Jahren in der Friedensarbeit der Kirchen engagieren, am 1. Februar 2021 mit dem Aufruf „Ein Nein ohne jedes Ja zu Geist, Logik und Praxis der Abschreckung“ an die Öffentlichkeit getreten. Er fordert auf zur Umkehr von dem Abschreckungssystem, das heute die Begründung für atomare Aufrüstung und die „Nukleare Teilhabe“ Deutschlands an Atomwaffen liefert.

Hier der Text des Aufrufs zum Nachlesen

Der Aufruf ist ökumenisch gegründet. Er erinnert daran, dass die Mitgliedskirchen des Bundes der Evangelischen Kirchen bereits 1982, unter dem Eindruck der Bedrohung durch Vor- und Nachrüstung mit atomaren Mittelstreckenraketen in Europa einen intensiven friedensethischen und friedenstheologischen Dialog zur Doktrin der Abschreckung mit Massenvernichtungswaffen begonnen hatten. Er führte 1987 auf der Bundessynode in Görlitz zur „Absage an Geist Logik und Praxis der Abschreckung“. Im Rahmen der Ökumenischen Versammlung 1988/89 für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung hatten sich diesem Bekenntnis auch andere Kirchen in der DDR angeschlossen und konkrete Schritte für eine Politik „Gemeinsamer Sicherheit“ vorgeschlagen. Es darf nicht länger ignoriert werden, dass sich damals angesichts vergleichbarer Bedrohungen die Kirchen in der DDR zu einem „Nein ohne jedes Ja“ gegenüber der atomaren Abschreckung bekannt und gegen jede Androhung von Völkermord mit Atomwaffen ausgesprochen hatten. Etliche Gliedkirchen der EKD, Initiativen und Gruppen, u.a. beim Deutschen Evangelischen Kirchentag in Hannover (1983), wandten sich seither ausdrücklich oder inhaltlich gegen die Strategie von Geist, Logik und Praxis der Abschreckung, ebenso wie im katholischen Bereich Papst Franziskus und z.B. Justitia et Pax. Die Vollversammlung des Ökumenischen Rates der Kirchen in Vancouver hatte 1983 zur Begründung des Konziliaren Prozesses für Gerechtigkeit, Frieden und die Bewahrung so geurteilt. Die EKD lehnte in ihrer Friedensdenkschrift von 2007 erstmals die atomare Abschreckung ab.

Die Stellungnahme ruft Christinnen und Christen dazu auf, ihre spezifische Friedensverantwortung wahrzunehmen und in ihren Gemeinden und Kirchen erneut zur Sprache zu bringen, dass die Abschreckungsdoktrin überwunden werden muss und dass es Alternativen dazu gibt. Dem Ruf nach massiver militärischer Aufrüstung muss durch eine intelligente Politik Gemeinsamer Sicherheit begegnet werden.

Mit unserer Website nein-zur-atomaren-abschreckung laden wir Sie dazu ein, sich dem Aufruf vom 1. Februar 2021 durch Ihre Mitzeichnung anzuschließen. Zugleich möchten wir Sie über diese Website auch  über aktuelle Entwicklungen des Dialogs über Fragen der atomaren Abschreckung informieren und Ihnen Texte relevanter Dokumente zugänglich machen.

Informationen über aktuelle Aktivitäten zur Unterstützung des UN-Atomwaffenverbotsvertrags: Siehe auch im Internet unter www.icanw.de oder www.ohne-ruestung-leben.de/nachrichten/atomwaffenverbot.

Pressemitteilung
Aufruf vom 1.2.2021

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