Hervorgehoben

Aufruf

„Nein ohne jedes Ja zur atomaren Abschreckung“

Am 22. Januar 2021 trat der UN-Vertrag über das Verbot von Kernwaffen (AVV) in Kraft. Der Art.1. verbietet umfassend über die Herstellung, den Erwerb, die Lagerung und die direkte oder indirekte Verfügungsgewalt hinaus ausdrücklich auch die Drohung mit und den Einsatz von Atomwaffen. Das von Christen, Christinnen und Kirchen friedenstheologisch, friedensethisch und friedenspolitisch begründete „Nein ohne jedes Ja“ zur atomaren Abschreckung ist nunmehr auch politisch unmittelbar anschlussfähig und ist geltendes Völkerrecht.

Auf diesen Weckruf hin sind zunächst 60 Christinnen und Christen, die sich seit Jahren in der Friedensarbeit der Kirchen engagieren, am 1. Februar 2021 mit dem Aufruf „Ein Nein ohne jedes Ja zu Geist, Logik und Praxis der Abschreckung“ an die Öffentlichkeit getreten. Er fordert auf zur Umkehr von dem Abschreckungssystem, das heute die Begründung für atomare Aufrüstung und die „Nukleare Teilhabe“ Deutschlands an Atomwaffen liefert.

Hier der Text des Aufrufs zum Nachlesen

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Pressemitteilung vom 30. Juni 2021

Aktueller als gedacht. Die Friedensarbeit des DDR-Kirchenbundes als Zukunftsressource

Der Beauftragte des Rates der EKD für Friedensarbeit, Renke Brahms, hat am 25. Juni eine Pressemitteilung „Friedensarbeit im DDR-Kirchenbund darf nicht vergessen werden“ veröffentlicht. Diese PM überrascht, weil der von Brahms gewählte Anlass, der 30. Jahrestag der Konstituierung der wieder-vereinigten Synode der EKD am 27. Juni 1991 in Coburg, gar keinen unmittelbaren inhaltlichen Bezug zur Friedensarbeit des DDR-Kirchenbundes enthält - es sei denn, die Frage der evangelischen Militärseelsorge würde nachträglich als „Friedens-Thema“ des DDR-Kirchenbundes ausgewiesen.

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